Rechteübertragung, AGB und Haftungsausschluss
Bedingungen zur Rechtsübertragung
1.
Einwilligung
RedaktionAVM willigt darin ein, dass seine Darbietung außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, öffentlich wahrnehmbar gemacht wird, auf Bild- oder Tonträger aufgenommen und durch Funk, Fernsehen oder Film gesendet wird. Er willigt darin ein, dass die Bild- und Tonträger vervielfältigt werden.
Die Einwilligung kann widerrufen werden, wenn der Auftraggeber die Vergütung nicht innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsstellung in voller Höhe zahlt.
Die Rechteübertragung bezieht sich jedoch ausdrücklich auf die Zweitverwertung - die Erstverwertungsrechte verbleiben generell bei RedaktionAVM.
Eine Übertragung der Urheberrechte ist nicht möglich. Gegen eine entsprechende Gebührerhebung kann das Urheberrecht jedoch teilweise - für einen Zeitraum von längstens einem Jahr "gemietet" werden. Danach bedarf es einer neuen Absprache mit RedaktionAVM. Die Gebühren- bzw. Lizenzhöhe ist abhängig von dem Produkt sowie der geplanten Verwertungsart (etwa lokal, regional, national, etc.).
Jedes von RedaktionAVM hergestellte Werk darf nur nach vorheriger Absprache auf (den bekannten) so genannten Internetportalen veröffentlicht werden. Auch hier verbleiben sämtliche Rechte beim Urheber RedaktionAVM.
2.
Pauschalierter Schadensersatz
Wird ein Zeitpunkt vereinbart, zu dem oder ab dem RedaktionAVM seine Sprecherleistung erbringen soll, und lehnt der Auftraggeber die Annahme der Leistung weniger als zwei Arbeitstage vor diesem Zeitpunkt ab, zahlt der Auftraggeber an RedaktionAVM die Hälfte der vereinbarten Vergütung als pauschalierten Schadensersatz. Es werden hierbei die fünf Werktage zugrunde gelegt. Den Vertragspartnern bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
3.
Haftung des Auftragnehmers
Für einen Schaden des Auftraggebers haftet RedaktionAVM nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Dies gilt auch für den Fall des Leistungsverzugs oder der von RedaktionAVM zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung.
4.
Aufrechnung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.
Zusatzvergütung
Für jede anderweitige Verwendung des gelieferten (Roh-)Materials / gesprochenen Textes erhält RedaktionAVM erneut ein Honorar zuzüglich gesetzliche MwSt. / Umsatzsteuer.
Eine anderweitige Verwendung ist gegeben, wenn
- der Bild- oder Tonteil, zu dem der Text gesprochen worden ist, verändert wurde
- oder dieser Bild-/Tonteil zwar unverändert bleibt, jedoch andere Teile des Werks verändert werden, seien es Text, Bild und Ton oder, dass ein anderer Sprecher den Text zu diesem Teil spricht
- oder der Bild-/Tonteil, zu dem RedaktionAVM den Text gesprochen hat, mit dem gesprochenen Text ganz oder teilweise in ein anderes Werk eingefügt wird
- oder der Bild-/Tonteil, zu dem RedaktionAVM den Text gesprochen hat, auch im deutschsprachigen Ausland geschaltet wird. (Schweiz, Österreich, Luxembourg)
6.
Copyright-Vereinbarung
Die kommerzielle Nutzungsdauer ist auf maximal ein Jahr, vom Zeitpunkt der Erstausstrahlung, begrenzt. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer ist jeweils eine zusätzliche, separate Honorarvereinbarung zu treffen.
7.
Anzeigepflichten
Der Auftraggeber hat RedaktionAVM die Fälligkeit der zusätzlichen Vergütung (Ziffer 5.) unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, kann RedaktionAVM die Einwilligung (Ziffer 1.) widerrufen. Der entstandene Anspruch auf die zusätzliche Vergütung wird davon nicht berührt.
8.
Sonstiges / Hinweis für Abmahnungsversuche
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet RedaktionAVM um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. RedaktionAVM garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird RedaktionAVM gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
1. Inhalte
Diese Internetpräsenz wird regelmäßig um weitere Daten erneuert. Obwohl Inhalte und Services mit größter Sorgfalt und Kontrolle erstellt wurden, übernimmt Michael T.-Lorenz, Redaktion Audio-Visuelle-Medien, Wort & Bild (Kurzbezeichnung: >AVM< bzw. der Inhaber für den Inhalt bzw. Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität keine Gewähr. Haftungsansprüche gegen das Einzelunternehmen oder gegen den Geschäftsführer - Michael T.-Lorenz -, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Inhalte und Services oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens >AVM< kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Ich behalte mir ausdrücklich vor, Änderungen der Inhalte und Services ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder das gesamte Angebot oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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Michael T.-Lorenz, Redaktion Audio-Visuelle-Medien, Wort & Bild Römerweg 30, 79199 Kirchzarten Mobil erreichbar: +49 176 43.10.11.27
PRÄAMBEL
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Einzelunternehmens Michael T.-Lorenz, Redaktion Audio-Visuelle-Medien, Wort & Bild, nachfolgend kurz >AVM< genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Erteilung des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
1. ZUSAMMENARBEIT
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der >AVM< unverzüglich mitzuteilen.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Angebote der >AVM< sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An gesondert und individuell ausgearbeitete Angebote hält sich >AVM< im Rahmen der darin genannten Frist gebunden.
2.2 Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Auftrag gilt auch als bindend, wenn der Auftraggeber ihn mündlich erteilt hat und/oder sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen der >AVM< befindet.
Jede Nutzung von Bild- und Tonmaterial ist honorarpflichtig. Dies gilt auch für Produktionen, die nicht für die Öffentlichkeit bzw. zur Ausstrahlung gedacht sind - etwa wenn produziertes / geliefertes / oder per Download bereitgestelltes Bild- und Tonmaterial für Demo und/oder Testzwecke verwendet wird.
2.3 Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich >AVM< vor, Aufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form und Durchführung zurück zuweisen. Lehnt >AVM< nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.4 Vorarbeiten, die der Auftraggeber von >AVM< erbittet, um eine Auftragsvergabe und deren Ausmaß zu spezifizieren, sind grundsätzlich nach Aufwand/Umfang zu vergüten.
2.5 Mitarbeiter der >AVM<, die in die Projektarbeit eingebunden sind, dürfen mündliche Nebenabreden treffen oder mündliche Zusicherungen geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sofern damit keine entgeltlichen Mehraufwendungen verbunden sind oder der Auftraggeber entgeltlichen Mehraufwendungen umgehend (per E-Mail oder Fax) mit Nennung des Betrages zustimmt.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber unterstützt >AVM< bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird >AVM< hinsichtlich der von zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, >AVM< im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- o.Ä. Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass >AVM< die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält - teils Rechte Dritter und/oder Urheberrechte, Rechte an geistigem Eigentum Dritter, etc.!
Dazu zählen ferner auch etwaige Gebühren, welche im Zusammenhang mit Bild- und Tonproduktionen stehen - etwa Lizenzgebühren, GEMA-Anmeldung, etc.!
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
4. PREISE
4.1 Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegung außer Haus und zusätzliche Produktionsmaterialien, die nicht Inhalt des Vertrages sind, werden gesondert berechnet.
4.2 Sollten >AVM< Leistungen in Auftrag gegeben worden sein, die sie dauernd oder vorübergehend nicht erfüllen kann, behält sich >AVM< das Recht vor, diese für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an ausgewählte Fachbetriebe oder Vertragspartner weiterzugeben.
4.3 - Honorare - Zweitverwertung / -Nutzung
Jegliche Verwendung des übersandten Bild- bzw. Videomaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung durch RedaktionAVM.
5. TERMINE
5.1 Gebuchte Termine für Dreharbeiten, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt. Termine zur Leistungserbringung seitens >AVM< sind individueller Vertragsbestandteil.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unwetter, Krieg, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat >AVM< nicht zu vertreten und berechtigen >AVM<, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5.3 Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so ist >AVM< berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon hat der Auftraggeber die Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
6. LEISTUNGSÄNDERUNG
6.1 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von >AVM< zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber >AVM< äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches >AVM< dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
6.2 >AVM< ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von >AVM< für den Auftraggeber im Rahmen der Konzeption zumutbar ist.
7. ZAHLUNG
7.1 Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 33 % Prozent vom Auftragsvolumen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Angebotspreise gleich Netto, zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
7.2 Die Gewährung von Skonto und/oder Rabatt bedarf der schriftlichen Zustimmung der >AVM<.
7.3 Für Videoproduktionen und Tonaufnahmen behält sich >AVM< das Recht vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung geltend zu machen. Von errechneten Produktionskosten werden für diese Zahlung rund 1/3 bei Vertragsabschluss fällig, weitere 1/3 werden bei einer Zwischenabnahme dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; das restliche 1/3 nach Abnahme der Final-Version. Im Weiteren gelten die im Angebot genannten Zahlungsbedingungen.
7.4 Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn die Zahlung eingestellt wurde oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, so ist die >AVM< berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsziele und Stundungen gewährt worden sind. >AVM< ist in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon weiterhin unberührt und ist in Höhe der Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
7.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist >AVM< berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% Über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
7.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung nur berechtigt, wenn geltend gemachte Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
7.7 Erteilte Aufträge zu reinen Testzwecken - etwa Sprecherdemo, Pilotsendungen, Muster und/oder Kurz-Aufnahmen bzw. -Produktionen von Bild- und Tonträger-Material sind honorarpflichtig und werden damit in Rechnung gestellt.
Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form.
7.8 Auch für Vorleistungen wie Manuskripterstellung (auch Drehbuch) sowie etwaige andere mündlich, schriftlich oder in Mailform erteilte Beauftragungen sind honorarpflichtig. Die Höhe richtet sich nach den vollen Sätzen - so genannte Ausfallhonorare werden gar nicht oder - in schriftlich begründeten Ausnahmefällen teilweise akzeptiert.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1 >AVM< gewährt Mängelfreiheit der von ihr erstellten Produkte. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung einer ihm von >AVM< vorab überlassenen Final-Version, so verzichtet er auf Gewährleistungsansprüche. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber die Finale-Version für gut befunden hat. Änderungsverlangen nach erfolgter Abnahme werden nach Aufwand/Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; gleiches gilt auch für Änderungsverlangen nach erfolgten Zwischenabnahmen. Nach Absprache ist auch folgende Regelung denkbar: In der im Angebot erwähnten Honorierung sind zwei Überarbeitungen des vorgelegten Materials enthalten. Sollte der Auftraggeber weitere Überarbeitungen für erforderlich halten, werden sie mit 950,— (Überarbeitungspauschale je zusätzlichem Dreh- bzw. Produktionstag) berechnet. Für Änderungswünsche, die einen zeitlichen Aufwand von weniger als fünf Stunden beanspruchen, fällt ein entsprechendes Stundenhonorar an, welches je nach Schweregrad/Aufwand berechnet wird - max. jedoch nur 95,— Euro.
8.2 Beanstandungen sind nur zulässig, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Final-Version >AVM< angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind >AVM< unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels hat >AVM< zunächst die Möglichkeit, ihn durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber in Abstimmung mit >AVM< Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen >AVM< stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Das Vorhergehende regelt abschliessend die Gewährleistung für Produkte von >AVM< und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
8.3 >AVM< verwendet grundsätzlich nur technische Geräte, die sich in einem – soweit erkennbar – einwandfreien Zustand befinden. Sollten Geräte oder Teile davon ausfallen und es >AVM< nicht gelingen, kurzfristig Ersatzgeräte zu beschaffen, so entfällt eine Gewährleistung für Folgen, die auf diesen technischen Ausfall zurückzuführen sind.
8.4 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen >AVM< als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mängelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5 >AVM< behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Nebenkosten) vor. Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt mit der Maßgabe, den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirbt >AVM< im Werte des Rechnungsbetrages Miteigentum. Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalt ist kein Rücktritt vom Vertrag.
9. BILD- UND TONTRÄGER-MATERIAL
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an >AVM< übergebene Bild- und Tonträger-Material gegen Beschädigungen und Verlust ausreichend zu versichern. >AVM< haftet nicht für Diebstähle durch Dritte, soweit eigene Sorgfalt eingehalten worden ist.
9.2 Wird das übergebene Material durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige Umstände, die nicht auf grober Fahrlässigkeit der >AVM< beruhen, beschädigt oder kommt es ganz oder teilweise abhanden, so ist die >AVM< nur zum Ersatz von Rohmaterial in entsprechender Menge verpflichtet.
10. GRAFIK/DESIGN UND LAYOUT
>AVM< behält sämtliche Urheberrechte an den von ihr erarbeiteten Grafiken und Layouts (insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Form, Farbe, Schriftart, Text, Bebilderung und grafische Darstellung). Der Auftraggeber kann diese nach Vereinbarung von >AVM< erwerben; die Originale verbleiben jedoch in den Geschäftsräumen von >AVM< es sei denn der Auftraggeber verlangt die Herausgabe. Ansonsten ist dem Auftraggeber untersagt, Leistungen von >AVM< (auch Vorarbeiten) zu verwerten, vervielfältigen, veräussern oder zu ändern.
11. KONZEPTION, REDAKTION, RECHERCHE, MARKETING UND AUSFÜHRUNG
11.1 >AVM< haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern usw. von Verlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Einrichtungen von Werbeträgern zurückzuführen sind. Somit steht dem Auftraggeber aus diesen Gründen kein Recht zum Abzug oder Zurückbehalten seiner Leistung zu.
11.2 >AVM< gibt keine Gewähr für den Erfolg einer Werbemaßnahme. Sämtliche prognostizierten Zielsetzungen beruhen auf Schätzungen und Vermutungen anhand durchgeführter Recherchen. Es können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.
12. SONSTIGES
>AVM< darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. >AVM< darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entsprechendes berechtigtes Interesse dagegen geltend machen. Überdies behält sich AVM das Recht vor, von Veröffentlichungen jeglicher Art generell ein Prüf- bzw. Belegexemplar zu verlangen. Nebenabsprachen müssen schriftlich erfolgen!
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.5 Entsprechende Änderungen und/oder Ergänzungen an diesen AGB behält sich >AVM< vor.
13.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.
Michael T.-Lorenz, Redaktion Audio-Visuelle-Medien, Wort & Bild
Römerweg 30, 79199 Kirchzarten,
Mobil erreichbar: +49 176 43.10.11.27